Liebe Gäste und Freunde,
in unserer Ferienwohnung „Tenne“ gelten, entsprechend der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg, folgende Bestimmungen:
Wir dürfen derzeit nur Gäste beherbergen, die bei Anreise folgende 2G Bedingungen erfüllen und dies auch durch gültige Bescheinigungen / Zertifikate nachweisen können:
Geimpft: | Genesen: |
3. Impfung (geboostert) | Erkrankung plus anschliessende Impfung (Impfung max. 3 Monate zurück) |
2. Impfung vor max. 3 Monaten erfolgt | Erkrankung max. 3 Monate zurück |
Sollten Sie bei Anreise die Erfüllung der 2G Bedingungen nicht nachweisen könne, können wir sie leider nicht beherbergen. Eine Rückerstattung der Kosten kann in diesem Fall nicht erfolgen.
Daneben haben wir uns entschieden, um die aktuell gültigen, verschärften Hygiene- und Kontaktbeschränkungsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierung in unserem Ferienappartement umsetzen zu können, folgende Änderungen (bis auf Weiteres) vorzunehmen:
- Dokumentationspflicht der Gäste: Alle Gäste müssen sich registrieren, um eine COVID-19 Ansteckung nachvollziehen zu können.
- Je nach Inzidenzwert ist auch evtl. die regelmäßige Vorlage eines negativen Tests Pflicht.
- Desinfektionsmittelsmittel: Es stehen Desinfektionsmittel, Hygienegel und Hygienespray zur Verfügung.
- Auf Nachfrage können Masken bei Frau Muth erworben werden
- Empfang von externen Besuch ist bis auf Weiteres nicht gestattet